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AGB

§ 1 Vertragsgegenstand

Der Patient/die Patientin nimmt bei der Therapeutin eine heilkundliche/psychotherapeutische Behandlung in Anspruch

einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich

anerkannten auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die

den Regeln der Alternativ-medizin folgen. Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis,

bei einem Hausbesuch oder auch in Form einer Videosprechstunde erfolgen.

 

§ 2 Honorar, Kostenerstattung, Behandlungsdauer

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung

in Höhe von 90 Euro bei einer 50 Minütigen Behandlung. Bei längeren Sitzungen werden angebrochene Stunden

anteilig berechnet.

(X) Das Honorar ist unmittelbar zu Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

( ) Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar gegen Quittung zu zahlen.

(X) Das Honorar bei Videosprechstunden ist ebenfalls ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu begleichen und an

die Therapeutin zu überweisen.

(X) Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht angewendet

( ) Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird angewendet

 

§ 3 Aufklärung / Hinweise

(1) Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich

ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterbehandlung

durch einen Arzt/eine Ärztin veranlasst.

2) Eine schriftliche Einwilligung ist erforderlich, wenn die Erteilung einer Auskunft des Heilpraktikers an

Dritte erfolgt.

(3) Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen keine Behandlungskosten von Heilpraktiker*innen.

(4) Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer

Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger

ist vor Beginn der Therapie von dem Patienten/der Patientin eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu

erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt die Heilpraktikerin dem Patienten/der Patientin (bei beihilfeberechtigten

Personen in doppelter Ausfertigung) aus.

(5) Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses

für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und

dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von dem Patienten/der Patientin zu tragen. Die Ergebnisse

sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch

des Therapeuten/der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung

und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

§ 4 Videosprechstunde

In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde

erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde

über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung

während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist und die Beratung nicht aufgezeichnet

werden kann.

 

§ 5 Ausfallhonorar

Versäumen Patient*innen einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schulden Sie der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar

in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn

Patient*innen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne ihr Verschulden am Erscheinen

verhindert waren. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt

hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin.

 

§ 6 Schweigepflicht

Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Im Falle eines Auskunftsersuchens z.B. durch Kostenträger,

Bezugspersonen oder Arzt*innen muss die Heilpraktikerin schriftlich durch den Patienten/die Patientin von der

Schweigepflicht entbunden werden.

 

§ 7 Gerichtsstand

Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende

Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem

Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die

Praxisanschrift.

 

§ 8 Schlussbestimmungen

Die Behandlung bzw. Videosprechstunde enthebt Patient*innen nicht, die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich

Patient*innen, sich zeitnah zu melden.

Für diesen Behandlungsvertrag, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungenzu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

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