AGB
§ 1 Vertragsgegenstand
Der Patient/die Patientin nimmt bei der Therapeutin eine heilkundliche/psychotherapeutische Behandlung in Anspruch
einschließlich der dazu notwendigen Diagnose- und Testverfahren. Dabei können außer den wissenschaftlich
anerkannten auch solche Verfahren Anwendung finden, denen eine schulmedizinische Anerkennung fehlt und die
den Regeln der Alternativ-medizin folgen. Die Behandlung kann in Form einer persönlichen Begegnung in der Praxis,
bei einem Hausbesuch oder auch in Form einer Videosprechstunde erfolgen.
§ 2 Honorar, Kostenerstattung, Behandlungsdauer
Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung
in Höhe von 90 Euro bei einer 50 Minütigen Behandlung. Bei längeren Sitzungen werden angebrochene Stunden
anteilig berechnet.
(X) Das Honorar ist unmittelbar zu Zahlung fällig und innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
( ) Wird keine Rechnung gewünscht, ist das Honorar im Anschluss an die Sitzung in bar gegen Quittung zu zahlen.
(X) Das Honorar bei Videosprechstunden ist ebenfalls ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung zu begleichen und an
die Therapeutin zu überweisen.
(X) Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird nicht angewendet
( ) Das unverbindliche Gebührenverzeichnis der Heilpraktiker (GebüH) aus dem Jahr 1985 wird angewendet
§ 3 Aufklärung / Hinweise
(1) Die Behandlung ersetzt eine ärztliche Diagnose und Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat erforderlich
ist, sei es aufgrund der Art der Erkrankung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften, wird sofort eine Weiterbehandlung
durch einen Arzt/eine Ärztin veranlasst.
2) Eine schriftliche Einwilligung ist erforderlich, wenn die Erteilung einer Auskunft des Heilpraktikers an
Dritte erfolgt.
(3) Die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) übernehmen keine Behandlungskosten von Heilpraktiker*innen.
(4) Versicherte bei privaten Krankenkassen mit Voll- oder Zusatzversicherung können einen Erstattungsanspruch ihrer
Behandlungskosten gegenüber ihrer Versicherung haben. Der Erstattungsanspruch gegenüber einem Kostenträger
ist vor Beginn der Therapie von dem Patienten/der Patientin eigenverantwortlich zu klären und durchzuführen. Hierzu
erforderliche Unterlagen (u.a. Rechnungen) händigt die Heilpraktikerin dem Patienten/der Patientin (bei beihilfeberechtigten
Personen in doppelter Ausfertigung) aus.
(5) Die Erstattungen der PKV oder ggf. der staatlichen Beihilfe sind in der Regel auf die Sätze des Gebührenverzeichnisses
für Heilpraktiker beschränkt. Etwaige Differenzen zwischen den Beträgen aus dem Gebührenverzeichnis und
dem vertraglich vereinbarten Heilpraktiker-Honorar sind von dem Patienten/der Patientin zu tragen. Die Ergebnisse
sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch
des Therapeuten/der Therapeutin ist von dem Patienten/der Patientin unabhängig von jeglicher Versicherungsleistung
und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.
§ 4 Videosprechstunde
In geeigneten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Beratung im Rahmen einer Videosprechstunde
erfolgen. Zur Wahrung datenschutzrechtlicher Anforderungen wird eine Beratung mit Hilfe der Videosprechstunde
über einen sicheren Videodienstanbieter erbracht. Durch diesen Anbieter wird gewährleistet, dass die Videoberatung
während der gesamten Übertragung Ende-zu-Ende verschlüsselt ist und die Beratung nicht aufgezeichnet
werden kann.
§ 5 Ausfallhonorar
Versäumen Patient*innen einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schulden Sie der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar
in Höhe des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn
Patient*innen mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagen oder ohne ihr Verschulden am Erscheinen
verhindert waren. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedrigerer entstanden sei, bleibt
hiervon unberührt, ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin.
§ 6 Schweigepflicht
Alle Mitarbeiter*innen unterliegen der Schweigepflicht. Im Falle eines Auskunftsersuchens z.B. durch Kostenträger,
Bezugspersonen oder Arzt*innen muss die Heilpraktikerin schriftlich durch den Patienten/die Patientin von der
Schweigepflicht entbunden werden.
§ 7 Gerichtsstand
Meinungsverschiedenheiten sollten gütlich beigelegt werden. Beschwerden, Gegenvorstellungen oder abweichende
Meinungen sollten immer schriftlich der anderen Partei vorgelegt werden. Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem
Behandlungsvertrag, die trotz beiderseitigen Bemühungen nicht gütlich beigelegt werden, ist der Gerichtsstand die
Praxisanschrift.
§ 8 Schlussbestimmungen
Die Behandlung bzw. Videosprechstunde enthebt Patient*innen nicht, die volle Verantwortung für seine/ihre Handlungen selbst zu übernehmen. Um bei möglichen Störungen gemeinsam nach Abhilfe zu suchen, verpflichten sich
Patient*innen, sich zeitnah zu melden.
Für diesen Behandlungsvertrag, bzw. dessen Durchführung gilt ausschließlich deutsches Recht. Abweichende Vereinbarungenzu diesem Behandlungsvertrag sind nur dann wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.