Ablauf
1
Kontaktaufnahme
Vereinbarung eines Erstgesprächs telefonisch oder per Email. Erhalt der Datenschutzvereinbarung,Schweige-pflichtentbindung, Aufnahmebogen. Klären Sie vorab, ob Ihre Versicherung die Kosten übernimmt *
2
Erstgespräch
Bringen Sie zum Erstgespräch bitte die erhaltenen Dokumente ausgefüllt mit. So können wir direkt in unser Kennenlernen starten. Nach Beendigung unseres ersten Gesprächs können wir gemeinsam entscheiden, wie wir fortfahren
3
Therapie/Beratung
Die Dauer einer Therapie liegt in der Regel zwischen 10 und 80 Therapiestunden. Der Zeitpunkt der Therapiestunden wird mit Ihnen individuell abgestimmt. In der Regel werden ein bis zwei Stunden wöchentlich vereinbart.
4
Reflexion
Die Reflexion der Therapieinhalte ist ein kontinuierlicher Bestandteil der gemeinsamen Zusammenarbeit und findet regelmäßig statt. So können wir herausfinden, ob wir den Alltag optimal begleiten und unterstützen.
Allgemeines
Termindauer
Eine Therapie-/Beratungseinheit dauert zwischen 50 - 90 Minuten
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Kosten
Privat-/Selbstzahlerpraxis
Kostenübernahme vorab klären
50 Minuten belaufen sich auf 90€
Zahlbar auf Rechnung
Terminabsage
Bei Nichtwahrnehmen einer Einheit ist spätestens 24 Stunden vorher abzusagen. Ansonsten wird die Einheit in Rechnung gestellt.
Bitte lesen Sie sich vor unserer gemeinsamen Arbeit auch die folgenden Infos durch,
damit es im Weiteren nicht zu Unstimmigkeiten kommt
Infos
Privat-/Selbstzahlerpraxis
Bei meiner Praxis handelt es sich um eine Privat-/Selbstzahlerpraxis. Private Krankenkassen, Beihilfestellen und Zusatzversicherungen übernehmen in einigen Fällen die Therapiekosten, die ein Heilpraktiker für Psychotherapie in Rechnung stellt, wenn der Versicherungsvertrag vom Patienten entsprechend abgeschlossen wurde. Erkundigen Sie sich daher vorab bei Ihrer Versicherung.
Ausnahmefälle
Ein Sonderfall kann gegeben sein, wenn der Patient nachweisen kann, dass ein regional zumutbarer Therapieplatz bei einem kassenzugelassenen Psychotherapeuten innerhalb einer zumutbaren Zeit nicht gefunden werden kann. Die gesetzlich geregelte Wartezeit beträgt 3 Monate, aber viele Krankenkassen sind auch in diesen Fällen ablehnend; d.h., der Patient muss rechtliche Schritte gegen seine Krankenkasse einleiten, wenn eine Kostenübernahme durch den HP-PT in Erwägung gezogen werden soll.
Absetzen
Therapiekosten, die aus eigener Tasche bezahlt wurden, können als außergewöhnliche Belastung steuerlich geltend gemacht werden (§33 EStG).
Geringverdienende/ Studierende
Reduktion des therapeutischen Stundensatzes um 20 Euro nach vorheriger Vorlage Gehaltsnachweis / Immatrikulationsbescheinigung.
Terminabsagen
Sollte ein Termin nicht wahrgenommen werden können, sagen Sie mindestens 24 Stunden vorher ab, ansonsten wird ein Ausfallhonorar fällig in Höhe der Hälfte des vereinbarten Honorars.
Ohne Absage wird das Honorar in voller Höhe berechnet. Dies gilt auch bei Krankheit und beruflich bedingten kurzfristigen Verhinderungen.